Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich / Zustandekommen des Maklervertrags
Mit der Anforderung eines Exposés, der Inanspruchnahme der Maklertätigkeit, der Besichtigung des angebotenen Objekts oder der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer/Vermieter kommt zwischen dem Interessenten (nachfolgend „Maklerkunde“) und der EP IMMOBILIEN GmbH ein Maklervertrag zustande.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Maklervertrags und gelten, sofern der Maklerkunde Verbraucher oder Unternehmer ist.
- Angebote / Vertraulichkeit / Weitergabe
Die Angebote der EP IMMOBILIEN GmbH erfolgen freibleibend und unverbindlich und sind ausschließlich für den jeweiligen Adressaten bestimmt. Sämtliche Informationen, insbesondere Exposés und Objektunterlagen, sind vertraulich zu behandeln.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der EP IMMOBILIEN GmbH in Textform zulässig.
Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und kommt infolgedessen ein provisionspflichtiger Hauptvertrag mit einem Dritten zustande, ist der Maklerkunde zum Ersatz des hierdurch entstandenen, angemessenen Schadens verpflichtet. Ein Schadenersatz in Höhe der entgangenen Provision kann verlangt werden, soweit dieser Schaden tatsächlich entstanden ist. Dem Maklerkunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
Weitergehende gesetzliche Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
Zwischenverkauf, Zwischenvermietung, Zwischenverpachtung sowie Irrtümer bleiben vorbehalten.
- Doppeltätigkeit
Die EP IMMOBILIEN GmbH ist berechtigt, für beide Parteien eines beabsichtigten Vertrags (Verkäufer und Käufer) provisionspflichtig oder provisionsfrei tätig zu werden, soweit gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen. Bei einer Doppeltätigkeit verpflichtet sich die EP IMMOBILIEN GmbH zur Unparteilichkeit.
- Entstehen des Provisionsanspruchs
Der Anspruch auf Maklerprovision entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlungstätigkeit der EP IMMOBILIEN GmbH ein wirksamer Kauf-, Miet- oder sonstiger Hauptvertrag zustande kommt.
Für das Entstehen des Provisionsanspruchs genügt die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Es ist unerheblich, ob der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen wird.
Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Maklerkunde den Nachweis oder die vermittelten Informationen an einen Dritten weitergibt und dieser den Hauptvertrag abschließt.
- Gleichwertige Geschäfte
Dem Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags stehen wirtschaftlich oder zweckgleichwertige Geschäfte gleich, insbesondere Kauf statt Miete, Tausch, Erbbaurecht, Erwerb von Gesellschaftsanteilen oder vergleichbare Gestaltungen.
- Höhe der Provision
Die Provision berechnet sich aus dem wirtschaftlichen Gesamtwert des Hauptvertrags, einschließlich etwaiger Nebenleistungen (z. B. Inventar, Ablösen, Übernahmen).
Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Provision bei Kaufverträgen 3,57 % inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Bezieht sich der Kaufvertrag auf eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus im Sinne des § 656a BGB und ist der Makler für beide Parteien tätig, gilt der gesetzliche Halbteilungsgrundsatz. Der Maklerkunde schuldet die Provision nur, soweit die jeweils andere Vertragspartei mindestens in gleicher Höhe provisionspflichtig ist (§§ 656c, 656d BGB).
- Fälligkeit der Provision
Die Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrags fällig und ist nach Rechnungserteilung zahlbar.
- Beurkundung / Auskunftspflicht
Die EP IMMOBILIEN GmbH ist berechtigt, an der Beurkundung des Kaufvertrags oder am Abschluss des Mietvertrags teilzunehmen. Erfolgt der Abschluss ohne Teilnahme der EP IMMOBILIEN GmbH, ist ihr auf Verlangen unverzüglich eine Abschrift des Vertrags zur Verfügung zu stellen.
- Haftung
Die Objektangaben beruhen auf Informationen des Verkäufers/Vermieters oder sonstiger Dritter. Eine Haftung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität wird nicht übernommen, sofern die EP IMMOBILIEN GmbH diese Informationen nicht schuldhaft falsch dargestellt hat.
Die EP IMMOBILIEN GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Widerrufsrecht (Verbraucher)
Sofern der Maklerkunde Verbraucher ist, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung erfolgt gesondert gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
- Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den geltenden Datenschutzgesetzen. Nähere Informationen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung der EP IMMOBILIEN GmbH.
- Haftung für externe Links
Für Inhalte externer Websites, auf die verwiesen wird, übernimmt die EP IMMOBILIEN GmbH keine Haftung. Für die Inhalte sind ausschließlich die jeweiligen Anbieter verantwortlich.
- Urheberrechte
Alle Texte, Bilder, Grafiken und sonstigen Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. Eine Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Rechteinhaber zulässig.
- Schlussbestimmungen
EP IMMOBILIEN GmbH nimmt keine Zahlungen für Verkäufer oder Vermieter entgegen.
Erfüllungsort ist der Sitz der EP IMMOBILIEN GmbH. Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – München.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
